Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 1998
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
006
	Kurztext:
Errichtung von Aufzügen ohne behördliches Verf...
	Text:
Original Titel: Errichtung von Aufzügen ohne behördliches Verfahren
Die Errichtung handbetriebener Aufzüge zur Güterbeförderung mit
höchstens 20 kg Tragkraft bedarf weder einer Bewilligung noch einer
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Die Errichtung handbetriebener Aufzüge zur Güterbeförderung mit
höchstens 20 kg Tragkraft bedarf weder einer Bewilligung noch einer
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