Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz
	Abschnitt:
I. Hauptstück
	Inhalt:
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
	Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
	Kurztext:
Allgemeines
	Text:
(1) Die Raumplanung ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache ist.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache ist.