Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Raumplanungsgesetz
	Abschnitt:
I. Hauptstück
	Inhalt:
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
	Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
003
	Kurztext:
Interessenabwägung
	Text:
Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen unter Berücksichtigung der im § 2 angeführten Ziele so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.