Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 2006
	Abschnitt:
IV. Betriebsvorschriften
	Inhalt:
IV. ABSCHNITT
Betriebsvorschriften
	Betriebsvorschriften
Paragraf:
010
	Kurztext:
Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
	Text:
Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür zu sorgen, dass der Aufzug den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Betriebs- und Wartungsanleitung des Aufzuges entsprechend betrieben und instandgehalten wird.