Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baulärmgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
004a
	Kurztext:
Besondere Schutzmaßnahmen
	Text:
Die Behörde kann, wenn dies zum Schutz der in unmitteba- rer Nähe bestehenden Schulen, Kirchen, Krankenanstalten, Kin- dergärten oder sonstigen Einrichtungen, die nach ihrer Zweckbe- stimmung eines besonderen Schutzes vor Lärm bedürfen, erforder- lich ist, vor oder während der Durchführung von Bauarbeiten zur Sicherstellung dieses Schutzes besondere, befristete oder un- befristete Schutzmaßnahmen vorschreiben; insbesondere kann die Behörde die Verwendung bestimmter Maschinen und die Verwendung von Verbrennungsmotoren zum Antrieb von Maschinen untersagen, wenn dadurch die Bauführung nicht technisch unmöglich gemacht wird.