Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
009a
	Kurztext:
Änderung des Bemessungsbescheides
	Text:
Erfolgt nach Zustellung des Bemessungsbescheides eine
Abänderung des Bewilligungsbescheides gemäß § 6 Abs. 7, so hat
die Behörde den Bemessungsbescheid nach Rechtskraft des
Abänderungsbescheides (§ 6 Abs. 7) von Amts wegen entsprechend
abzuändern.
Abänderung des Bewilligungsbescheides gemäß § 6 Abs. 7, so hat
die Behörde den Bemessungsbescheid nach Rechtskraft des
Abänderungsbescheides (§ 6 Abs. 7) von Amts wegen entsprechend
abzuändern.