Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
011a
	Kurztext:
Verknüpfung mit der Bauordnung für Wien
	Text:
Das Entfernen der Bäume ist bei Bewilligungen gemäß § 4
Abs. 1 Z 4 erst nach dem Einlangen der Baubeginnsanzeige (§ 124
Abs. 2 Bauordnung für Wien) bei der Baubehörde zulässig.
Abs. 1 Z 4 erst nach dem Einlangen der Baubeginnsanzeige (§ 124
Abs. 2 Bauordnung für Wien) bei der Baubehörde zulässig.