Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
016
	Kurztext:
Wirkungsbereich
	Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind -
ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde.
ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde.