Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauordnung
	Abschnitt:
02A. Änderung von Liegenschaftsgrenzen - Abteilu..
	Inhalt:
2. Teil - Änderung von Liegenschaftsgrenzen
A. Abteilungen
	A. Abteilungen
Paragraf:
014
	Kurztext:
Unbebaute Grundflächen, Begriffsbestimmung
	Text:
Grundflächen, die gegen Widerruf oder unbefugt bebaut worden sind, gelten als unbebaut.