Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz 1989
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Behörden und Instanzen
	Text:
Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 6 von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013