Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bebauungsdichteverordnung 1993
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
Auf Grund des § 23 Abs. 13 des Gesetzes vom 25. Juni 1974, LGBl. Nr. 127, über die Raumordnung im Land Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974), zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird verordnet:
	Paragraf:
005
	Kurztext:
Übergangsbestimmungen
	Text:
(1) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltende Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sind bei ihrer nächsten großen Änderung (Revision) bzw. Überprüfung der Bebauungspläne bei Bedarf anzupassen.
(2) Auf anhängige Verfahren zur Änderung von Plänen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt worden sind, finden diese Rechtsvorschriften keine Anwendung.
(3) Diese Rechtsvorschriften finden Anwendung
a) auf anhängige Bauverfahren;
b) bei der Beurteilung von rechtmäßigen Gebäuden und Gebäudeteilen.
(2) Auf anhängige Verfahren zur Änderung von Plänen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt worden sind, finden diese Rechtsvorschriften keine Anwendung.
(3) Diese Rechtsvorschriften finden Anwendung
a) auf anhängige Bauverfahren;
b) bei der Beurteilung von rechtmäßigen Gebäuden und Gebäudeteilen.