Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Kanalgesetz 1988
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
002
	Kurztext:
§ 2
	Text:
(1) Bei Ableitung von Wässern nach § 1 durch Kanäle (Kanalanlage) sind diese als
Schmutz , Regen oder Mischwasserkanäle auszubilden.
(2) In Schmutzwasserkanäle dürfen außer Schmutzwässern auch verunreinigte
Kühlwässer, in Regenwasserkanäle nur Regenwässer eingeleitet werden
(Trennsystem).
(3) In Mischwasserkanäle können sowohl Schmutzwässer als auch Regenwässer
eingeleitet werden (Mischsystem).
Schmutz , Regen oder Mischwasserkanäle auszubilden.
(2) In Schmutzwasserkanäle dürfen außer Schmutzwässern auch verunreinigte
Kühlwässer, in Regenwasserkanäle nur Regenwässer eingeleitet werden
(Trennsystem).
(3) In Mischwasserkanäle können sowohl Schmutzwässer als auch Regenwässer
eingeleitet werden (Mischsystem).