Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gasgesetz 2006
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
006
	Kurztext:
Berechtigung zur Herstellung, Änderung und Inst...
	Text:
Orig. Titel: Berechtigung zur Herstellung, Änderung und Instandhaltung von
Gasanlagen
Die Herstellung, Änderung und Instandsetzung von
Gasanlagen ist nur fachkundigen Personen, insbesondere solchen
Personen gestattet, bei denen die Voraussetzungen für die
Erlangung des Befähigungsnachweises zur gewerbsmäßigen
Herstellung dieser Anlagen zutreffen; im Streitfalle
entscheidet hierüber die Behörde.
Gasanlagen
Die Herstellung, Änderung und Instandsetzung von
Gasanlagen ist nur fachkundigen Personen, insbesondere solchen
Personen gestattet, bei denen die Voraussetzungen für die
Erlangung des Befähigungsnachweises zur gewerbsmäßigen
Herstellung dieser Anlagen zutreffen; im Streitfalle
entscheidet hierüber die Behörde.