Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Ölfeuerungsgesetz 2006
	Abschnitt:
II. Abschnitt
	Inhalt:
II. ABSCHNITT
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Zulässigkeit des Betriebes einer Anlage
	Text:
Wird eine Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 und 4 unter Anschluss
eines Abnahmebefundes erstattet, so ist der Betrieb der neu
errichteten oder geänderten Anlage zulässig.
eines Abnahmebefundes erstattet, so ist der Betrieb der neu
errichteten oder geänderten Anlage zulässig.