Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauordnung
	Abschnitt:
09.4 Bautechn. Vorschr/Hygiene, Gesundheit und Umw
	Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften
4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Bautechnische Vorschriften
4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
098
	Kurztext:
Sanitäreinrichtungen
	Text:
Bauwerke mit Aufenthaltsräumen müssen mit einer ausreichenden Anzahl von Sanitäreinrichtungen, wie zB Toiletten oder Wasserentnahmestellen, ausgestattet sein. Diese müssen im Hinblick auf die Größe und den Verwendungszweck des Bauwerkes den Erfordernissen der Hygiene entsprechen. Sonstige Bauwerke müssen diese Anforderungen auch erfüllen, wenn sie zur Ansammlung einer größeren Anzahl von Personen bestimmt sind.