Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gasgesetz 2006
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
013
	Kurztext:
Automationsunterstützter Datenverkehr
	Text:
Personenbezogene Daten, die für die Durchführung von
Verfahren nach diesem Gesetz erforderlich sind, die die Behörde
zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit benötigt oder die der
Behörde zur Kenntnis zu bringen sind, dürfen
automationsunterstützt verarbeitet werden.
Verfahren nach diesem Gesetz erforderlich sind, die die Behörde
zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit benötigt oder die der
Behörde zur Kenntnis zu bringen sind, dürfen
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