Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gasgesetz 2006
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
014
	Kurztext:
Behörde
	Text:
Behörde im Sinne des Gesetzes ist der Magistrat. Gegen auf Grund dieses Gesetzes ergehende Bescheide steht den Parteien das Recht zu, eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien zu erheben.