Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gasgesetz 2006
	Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
016
	Kurztext:
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
	Text:
1) Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner
Kundmachung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener
Gasgesetz, LGBl. für Wien Nr. 17/1954 idF LGBl. für Wien Nr.
80/2001 außer Kraft.
(2) Gasanlagen, die den bisherigen Vorschriften entsprechen,
können weiterbetrieben werden. Stellt aber der Zustand einer
solchen Anlage eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit
von Menschen dar, so hat die Behörde oder der
Verteilernetzbetreiber oder die Verteilernetzebetreiberin den
weiteren Betrieb der Anlage von der Erfüllung bestimmter
Auflagen abhängig zu machen oder erforderlichenfalls zu
untersagen.
(3) Auf alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren
sind die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Kundmachung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener
Gasgesetz, LGBl. für Wien Nr. 17/1954 idF LGBl. für Wien Nr.
80/2001 außer Kraft.
(2) Gasanlagen, die den bisherigen Vorschriften entsprechen,
können weiterbetrieben werden. Stellt aber der Zustand einer
solchen Anlage eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit
von Menschen dar, so hat die Behörde oder der
Verteilernetzbetreiber oder die Verteilernetzebetreiberin den
weiteren Betrieb der Anlage von der Erfüllung bestimmter
Auflagen abhängig zu machen oder erforderlichenfalls zu
untersagen.
(3) Auf alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren
sind die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.