Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2007
	Abschnitt:
5. Sicherung der Ziele des Gesetzes
	Inhalt:
5. Abschnitt
Sicherung der Ziele des Gesetzes
	Sicherung der Ziele des Gesetzes
Paragraf:
015
	Kurztext:
Wirkung von Genehmigungen und Erklärungen
	Text:
Die aus einem Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 oder 11 oder aus einer Erklärung gemäß § 9 erwachsenen Pflichten der Rechtserwerberin oder des Rechtserwerbers gehen auf die Rechtsnachfolger über.