Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2007
	Abschnitt:
8. Behörden, Antrag und Verfahren
	Inhalt:
8. Abschnitt
Behörden, Antrag und Verfahren
	Behörden, Antrag und Verfahren
Paragraf:
029
	Kurztext:
Verfahren
	Text:
Die Grundverkehrsbezirkskommissionen sind von der Vorsitzenden oder von dem Vorsitzenden nach Bedarf schriftlich unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zu den Sitzungen einzuberufen.