Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 2002
	Abschnitt:
4. Gemeinsame Bestimmungen
	Inhalt:
4. A b s c h n i t t
Gemeinsame Bestimmungen
	Gemeinsame Bestimmungen
Paragraf:
027
	Kurztext:
Anwendung der Bestimmungen*
	Text:
*für den rechtsgeschäftlichen Erwerb
Wird ein Antrag auf Zustimmung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gestellt, sind die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb anzuwenden.
Wird ein Antrag auf Zustimmung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gestellt, sind die Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Erwerb anzuwenden.