Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz 1994
	Abschnitt:
III. Gemeinsame Bestimmungen
	Inhalt:
3. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen
	Gemeinsame Bestimmungen
Paragraf:
011
	Kurztext:
Feststellungsbescheid
	Text:
Auf Antrag einer Partei (§ 31 Abs. 2) hat der Vorsitzende der Bezirksgrundverkehrskommission mit Bescheid festzustellen, ob ein Rechtserwerb nach diesem Landesgesetz genehmigungsfrei zulässig ist. § 10 Abs. 2 ist anzuwenden.