Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1973
	Abschnitt:
IV. Maßnahmen nach Bränden
	Inhalt:
	Paragraf:
020
	Kurztext:
Sicherungsmaßnahmen
	Text:
(1) Nach einem Brand sind von der Feuerpolizeibehörde Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, daß das Feuer nicht wieder auflebt und weiterer Schaden verhütet wird.
(2) Die sich hieraus ergebenden Kosten sind ebenfalls Kosten der Brandbekämpfung.
(2) Die sich hieraus ergebenden Kosten sind ebenfalls Kosten der Brandbekämpfung.