Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1973
	Abschnitt:
Artikel II
	Inhalt:
	Paragraf:
Artikel II
	Kurztext:
(Anm.: zu § 7, LGBl. Nr. 118/1973)
	Text:
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 7 Abs. 6 der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 in der Fassung des Art. I Z. 5 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(3) Auf Grund des § 7 Abs. 3 der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 in der Fassung vor diesem Gesetz erlassene Bescheide, mit denen die Zahl der Kehrungen für einzelne Fälle vermehrt oder vermindert worden sind, bleiben unberührt.
(2) § 7 Abs. 6 der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 in der Fassung des Art. I Z. 5 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(3) Auf Grund des § 7 Abs. 3 der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 in der Fassung vor diesem Gesetz erlassene Bescheide, mit denen die Zahl der Kehrungen für einzelne Fälle vermehrt oder vermindert worden sind, bleiben unberührt.