Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
	Abschnitt:
II. Abschnitt
	Inhalt:
Verkehr mit Baugrundstücken
	Paragraf:
019
	Kurztext:
Zweitwohnsitze
	Text:
Unter einem Zweitwohnsitz ist ein Wohnsitz zu verstehen, der ausschließlich oder überwiegend dem vorübergehenden Wohnbedarf zum Zwecke der Erholung oder Freizeitgestaltung dient.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000, LGBl. Nr. 47/2015
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000, LGBl. Nr. 47/2015