Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
	Abschnitt:
III. Abschnitt
	Inhalt:
Verkehr mit Grundstücken durch Ausländer
	Paragraf:
024
	Kurztext:
Persönlicher Geltungsbereich
	Text:
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Ausländer.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015