Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
	Abschnitt:
III. Abschnitt
	Inhalt:
Verkehr mit Grundstücken durch Ausländer
	Paragraf:
025
	Kurztext:
Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
	Text:
Die in den §§ 5 und 16 genannten Rechtsgeschäfte sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes genehmigungspflichtig.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015