Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
	Abschnitt:
VI. Abschnitt
	Inhalt:
Straf- und Schlußbestimmungen
	Paragraf:
056
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015