Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1998
	Abschnitt:
8. Maßnahmen nach dem Brand
	Inhalt:
8. Abschnitt
Maßnahmen nach dem Brand
	Maßnahmen nach dem Brand
Paragraf:
032
	Kurztext:
Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten
	Text:
Bei Gefahr im Verzug hat die Behörde die nach dem Brand erforderlichen Sicherungsarbeiten auf Gefahr und Kosten des Eigentümers der betreffenden baulichen Anlage oder des sonst hierüber Verfügungsberechtigten ohne weiteres Verfahren anzuordnen. Mit den Aufräumungsarbeiten darf erst begonnen werden, nachdem die Brandursachenermittlung (§ 33) abgeschlossen ist und der Eigentümer der baulichen Anlage oder der sonst hierüber Verfügungsberechtigte die Zustimmung erteilt hat.