Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung 1998
	Abschnitt:
9. Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
	Inhalt:
9. Abschnitt
Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
	Behörden, Straf- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
037
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 28 und § 33 Abs. 1 zweiter Satz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.