Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
	Abschnitt:
I. E. Feuerwache
	Inhalt:
I. HAUPTSTÜCK
Brandverhütung
E. Feuerwache
	Brandverhütung
E. Feuerwache
Paragraf:
013
	Kurztext:
(ohne Titel)
	Text:
(1) Wenn die Gefahr von Brandlegungen besteht oder die Brandgefahr durch andauernde Trockenheit oder starken Wind vergrößert wird, hat die Gemeinde eine der Größe des Überwachungsgebietes entsprechende Ortsfeuerwache anzuordnen.
(2) Wenn die Größe und Art einzelner Betriebe es notwendig erscheinen lässt, kann die Gemeinde ihnen die Aufstellung einer eigenen Betriebsfeuerwache auftragen.
(3) Zu allen mit erhöhter Gefahr verbundenen öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine Wache der Ortsfeuerwehr beizustellen.
(2) Wenn die Größe und Art einzelner Betriebe es notwendig erscheinen lässt, kann die Gemeinde ihnen die Aufstellung einer eigenen Betriebsfeuerwache auftragen.
(3) Zu allen mit erhöhter Gefahr verbundenen öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine Wache der Ortsfeuerwehr beizustellen.