Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
	Abschnitt:
II. C. Vorschriften für den Brandfall
	Inhalt:
II. HAUPTSTÜCK
Brandbekämpfung
C. Vorschriften für den Brandfall
	Brandbekämpfung
C. Vorschriften für den Brandfall
Paragraf:
025
	Kurztext:
(ohne Titel)
	Text:
Der Landesfeuerwehrinspektor und der örtlich zuständige Bezirksfeuerwehrinspektor können die Leitung der Lösch- und Rettungsarbeiten jederzeit übernehmen, müssen aber in allen Fragen, für welche die Kenntnis der Orts- bzw. Betriebsverhältnisse von Bedeutung ist, den Orts- und den Betriebsfeuerwehrkommandanten zu Rate ziehen.