Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeiordnung
	Abschnitt:
III. D. Landesfeuerwehrverband
	Inhalt:
III. HAUPTSTÜCK
Feuerwehr
D. Landesfeuerwehrverband
 
	Feuerwehr
D. Landesfeuerwehrverband
Paragraf:
046
	Kurztext:
(ohne Titel)
	Text:
(1) Der Verbandstag besteht aus der Verbandsleitung und je einem für jede Löscheinheit von den Ortsfeuerwehren und den Betriebsfeuerwehren des Landes entsendeten Vertreter.
(2) Er ist jährlich wenigstens einmal zur Aussprache in Fragen des Feuerwehrwesens einzuberufen.
(2) Er ist jährlich wenigstens einmal zur Aussprache in Fragen des Feuerwehrwesens einzuberufen.