Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
Auf Grund des § 59 der Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 16/1949, wird verordnet:
	Paragraf:
005
	Kurztext:
(ohne Titel)
	Text:
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 16/1949, in Kraft.