Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
	Abschnitt:
Anlage IV (zu LGBl.Nr. 17/1949)
	Inhalt:
Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Pflichten und Rechte der Mitglieder
	Text:
Die Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes haben den in Durchführung satzungsgemäßer Aufgaben erlassenen Anordnungen desselben Folge zu leisten und können ihrerseits in allen Angelegenheiten des Feuerwehrdienstes die Beratung und Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes ansprechen.