Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Aufzugsgesetz 2006
	Abschnitt:
V. Behörden und Verfahren
	Inhalt:
V. ABSCHNITT
Behörden und Verfahren
	Behörden und Verfahren
Paragraf:
019
	Kurztext:
Zuständigkeit
	Text:
(1) Behörde erster Instanz ist der Magistrat.
(2) Die Gemeinde hat - unbeschadet der besonderen Bestimmungen des Art. 15 Abs. 5 B-VG - ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
(2) Die Gemeinde hat - unbeschadet der besonderen Bestimmungen des Art. 15 Abs. 5 B-VG - ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.