Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Garagengesetz 2008
	Abschnitt:
7.Teil - Strafbestimmungen
	Inhalt:
	Paragraf:
Strafbesti
	Kurztext:
Übertretungen und Strafen
	Text:
(1) Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Ausgleichsabgabe verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis 21.000 Euro zu bestrafen; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen festzusetzen.
(2) Sonstige Übertretungen dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnungen sind nach den Strafbestimmungen der Bauordnung für Wien zu bestrafen.
(2) Sonstige Übertretungen dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnungen sind nach den Strafbestimmungen der Bauordnung für Wien zu bestrafen.