Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Öltankverordnung
	Abschnitt:
III Schlussbestimmungen
	Inhalt:
	Paragraf:
014
	Kurztext:
Außerkrafttreten
	Text:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Öltankverordnung, LGBl. Nr. 34/1983, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1986 und Nr. 66/2001, außer Kraft.
Anmerkung
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.
Anmerkung
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß der Richtlinie 98/34/EG notifiziert.