Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
	Abschnitt:
2. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
	Inhalt:
2. Teil
Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt
Auftragsarten
	Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt
Auftragsarten
Paragraf:
§004
	Kurztext:
Auftragsarten, Bauaufträge
	Text:
Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
           
1.
die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeiten, oder
 
2.
die Ausführung eines Bauwerkes, oder
 
3.
die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
 
ist.
 
1.
die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeiten, oder
2.
die Ausführung eines Bauwerkes, oder
3.
die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
ist.