Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
	Abschnitt:
2. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
	Inhalt:
2. Teil
Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt
Auftragsarten
	Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt
Auftragsarten
Paragraf:
§006
	Kurztext:
Dienstleistungsaufträge
	Text:
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.