Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
	Abschnitt:
3. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
	Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
1. Abschnitt
Persönlicher Geltungsbereich
	Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze
1. Abschnitt
Persönlicher Geltungsbereich
Paragraf:
§163
	Kurztext:
Sektorenauftraggeber
	Text:
Für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, das sind Auftraggeber nach den §§ 164, 165 und 166, gilt dieses Bundesgesetz mit Ausnahme seines 2. Teiles.