Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
	Abschnitt:
3. Teil, 4. Hauptstück, 03. Abschnitt
	Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
3. Abschnitt
Bestimmungen über Wettbewerbe
	Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
3. Abschnitt
Bestimmungen über Wettbewerbe
Paragraf:
§285
	Kurztext:
Allgemeines
	Text:
Für die Durchführung von Wettbewerben (Ideenwettbewerbe sowie Realisierungswettbewerbe) gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes, der 1. Teil, die §§ 6, 9, 164 bis 166, 175, 179, 180 Abs. 2 und 3, 181, 184, 187, 188 Abs. 1 bis 3 und 5, 193, 199, 203 bis 213, 216 bis 219, der 4. bis 6. Teil sowie die Vorschriften, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird.