Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
	Abschnitt:
Abschnitt 3
	Inhalt:
Behörden und Datenverwaltung
	Paragraf:
011
	Kurztext:
Behörden
	Text:
(1) Zur Vollziehung dieses Gesetzes sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, die Gemeinden zuständig.
 
(2) Die den Gemeinden gemäß Abs 1 zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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(2) Die den Gemeinden gemäß Abs 1 zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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