Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Baugesetz
	Abschnitt:
I. HAUPTSTÜCK
	Inhalt:
Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften
	Paragraf:
009
	Kurztext:
Zufahrten für Einsatzfahrzeuge
	Text:
Gebäude müssen für Einsatzfahrzeuge erreichbar sein. Die dafür erforderlichen Zufahrten, Aufstell und Bewegungsflächen müssen ausreichend breit, befestigt und tragfähig sein.