Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Kanalgesetz 1977
	Abschnitt:
Abschnitt III
	Inhalt:
Gemeinsame Bestimmungen zu den Abschnitten I u. II
	Paragraf:
010
	Kurztext:
Dingliche Wirkung von Entscheidungen
	Text:
Die nach diesem Gesetz an Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken oder Bauwerber erlassenen Entscheidungen, mit Ausnahme jener nach § 15, wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.