Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gasgesetz
	Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
	Inhalt:
	Paragraf:
002
	Kurztext:
Begriffsbestimmung
	Text:
Gasförmige Brennstoffe sind jene Brennstoffe, die sich bei einer
Temperatur von 15 Grad Celsius und einem Druck von 1 bar in einem
gasförmigen Zustand befinden.
Temperatur von 15 Grad Celsius und einem Druck von 1 bar in einem
gasförmigen Zustand befinden.