Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Grundverkehrsgesetz
	Abschnitt:
VI. Abschnitt
	Inhalt:
Straf- und Schlußbestimmungen
	Paragraf:
055a
	Kurztext:
Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen u. Männern
	Text:
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2009, LGBl. Nr. 47/2015
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2009, LGBl. Nr. 47/2015