Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuer- u Gefahrenpolizeigesetz
	Abschnitt:
II. Abschnitt
	Inhalt:
Vorbeugender Brand und Gefahrenschutz
	Paragraf:
013
	Kurztext:
Lagerung von Heiz und Brennstoffen
	Text:
(1) Heiz und Brennstoffe müssen so gelagert werden, dass eine vorhersehbare Gefahr der Entzündung von Feuerstätten aus vermieden wird.
(2) Heiz und Brennstoffe dürfen in offenen Dachräumen nicht gelagert werden.
(2) Heiz und Brennstoffe dürfen in offenen Dachräumen nicht gelagert werden.