Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz
	Abschnitt:
VIII. Teil
	Inhalt:
Schlussbestimmungen
	Paragraf:
044
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
	Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.