Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
VO über Pläne ohne Umweltprüfungen
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
Auf Grund der §§ 10a Abs. 6 und 7, 21a Abs. 1 und 29a des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 33/2005, wird verordnet:
	Paragraf:
003
	Kurztext:
Sperrverordnungen ...
	Text:
Orig. Titel: Sperrverordnungen über publikumsintensive Veranstaltungsstätten
 
Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei Erlassung und Änderung von Verordnungen nach § 16a Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes nicht erforderlich.
*) Fassung LGBl. Nr. 54/2009
Eine Umwelterheblichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei Erlassung und Änderung von Verordnungen nach § 16a Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes nicht erforderlich.
*) Fassung LGBl. Nr. 54/2009